FAQ
Sie haben Fragen? Hier finden Sie unsere mitwachsende Sammlung von Antworten auf häufige Fragen.
Sollten Sie dennoch ein Anliegen haben, für das Sie hier keine Antwort gefunden haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.
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Was macht eine Bürgerenergie-Genossenschaft?
Bürgerenergie-Genossenschaften investieren in Anlagen zur Erzeugung und Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien. Allein im Jahr 2020 wurden in Deutschland 8,8 TWh Strom aus regenerativen Quellen erzeugt. Hierzu tragen auch Bürgerenergie-Genossenschaften bei, welche bereits 3,2 Milliarden Euro in die Energiewende investiert haben. Die BEnKA i.G. schließt hier an und hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende in und um Karlsruhe voranzubringen – zuerst durch Photovoltaik, später soll das Portfolio erweitert werden.
Wie kann ich Mitglied werden?
Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie einfach unsere Beitrittserklärung aus. Nach der Prüfung und Zulassung Ihrer Beitrittserklärung durch den Vorstand erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Mehr zum Ablauf finden Sie hier.
Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?
Für 100,00 € können Sie bereits Mitglied werden. Dies entspricht dem Nennwert eines Geschäftsanteils. Sie können bis zu 50 Geschäftsanteile erwerben. Sie können somit maximal Anteile im Gesamtwert von 5000,00 € erwerben.
Wird eine aktive Mitarbeit erwartet?
Nein. Eine aktive Mitarbeit ist herzlich willkommen und erwünscht, ist aber nicht Voraussetzung für eine Mitgliedschaft. Wer sich engagieren möchte, meldet sich am besten über das Kontaktformular bei uns.