Alle Bürgerinnen und Bürger können:
Investieren, wo es wirkt.
Investieren, wo es wirkt.
Alle Bürgerinnen und Bürger können:
Investieren,
wo es wirkt.
Werden Sie Teil unserer nachhaltigen Genossenschaft, indem Sie Genossenschaftsanteile zeichnen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich mit Nachrangdarlehen zu beteiligen.
Werden Sie Teil unserer nachhaltigen Genossenschaft, indem Sie Genossenschaftsanteile zeichnen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich mit Nachrangdarlehen zu beteiligen.
Genossenschaftsanteile zeichnen
Mit nur 100 € werden Sie nicht nur Miteigentümerin und Miteigentümer unserer Energieprojekte, sondern leisten Ihren persönlichen und wirkungsvollen Beitrag zur Energiewende in und um Karlsruhe. Bis zu 100 Geschäftsanteile können mit Zustimmung des Vorstands gezeichnet werden.
Sie erhalten außerdem:
Und so einfach geht’s:
info@hit-treuhand.de
Füllen Sie den Mitgliedsantrag der BEnKA – BürgerEnergie Karlsruhe eG aus und lassen Sie sich automatisch Ihr Antrags-PDF generieren
Per e-Mail senden an:
info@hit-treuhand.de
Vielen Dank für Ihren Antrag – der Vorstand prüft nun Ihre Unterlagen
Herzlich Willkommen bei BEnKA: Sie erhalten eine schriftliche Aufnahmebestätigung
Jetzt überweisen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag auf das Bankkonto der BEnKA – BürgerEnergie Karlsruhe eG
Jetzt Beitrittserklärung ausfüllen
Nachrangdarlehen zeichnen
Eine Beteiligung ist ab 1000 EUR möglich und setzt sich aus einem Genossenschaftsanteil à 100 € und 900 € Nachrangdarlehen zusammen. Genossenschaftsanteile und Nachrangdarlehen stehen im Verhältnis 1 zu 9. Wenn Sie z. B. fünf Pakete im Wert von insgesamt 5.000 € zeichnen, sind das fünf Genossenschaftsanteile im Wert von 500,- € und ein Nachrangdarlehen von 4.500 €.
Das Darlehen bekommt Zinsen in Höhe von 4,5 % pro Jahr. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre und endet spätestens am 30.06.2035.
Und so einfach geht’s:
HIT Treuhand GmbH
BEnKA Mitgliederverwaltung
Bei dem neuen Krahn 2
20457 Hamburg
HIT Treuhand GmbH
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Bei dem neuen Krahn 2
20457 Hamburg
Jetzt Formular ausfüllen
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Ein Nachrangdarlehen ist eine besondere Form der Geldanlage. Wenn Sie ein Nachrangdarlehen vergeben, leihen Sie der Genossenschaft Geld – aber nicht wie bei einem gewöhnlichen Bankkredit mit einer festen Rückzahlungsverpflichtung.
Mit einem Nachrangdarlehen unterstützen Sie die Genossenschaft wie ein unternehmerischer Partner. Das bedeutet: Sie tragen ein gewisses unternehmerisches Risiko mit.
Wichtig zu wissen: Im (seltenen) Fall einer Insolvenz der Genossenschaft werden zunächst andere Gläubiger bedient. Das heißt: Ihr Darlehen wird erst zurückgezahlt, wenn alle anderen Forderungen erfüllt sind. Es besteht also das Risiko, dass Sie Ihr Geld ganz oder teilweise verlieren.
Ein Nachrangdarlehen ist daher eine verantwortungsvolle und wirkungsvolle Unterstützung der Genossenschaft – aber es ist auch mit einem gewissen Risiko verbunden.
Welche Risiken sind mit dem Nachrangdarlehen verbunden?
Das Nachrangdarlehen ist mit einem unternehmerischen Risiko verbunden. Im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Genossenschaft werden Sie erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Es besteht das Risiko, dass Sie Ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.
Für welche Zwecke hat die BEnKA ein Nachrangdarlehen aufgelegt? Wofür wird mein eingesetztes Kapital verwendet?
Das Nachrangdarlehen ist nicht an ein bestimmtes Projekt geknüpft, es wird zur Finanzierung der laufenden Projekte verwendet. Eines unserer größten Projekte ist derzeit die Beteiligung am Bürger.Solarpark Eppingen.
Wie hoch ist die Mindestbeteiligung?
Die Mindestbeteiligung beträgt 1.000 EUR. Diese setzt sich aus einem Genossenschaftsanteil von 100 EUR und einem Nachrangdarlehen von 900 EUR zusammen. Das Verhältnis von Genossenschaftsanteilen zu Nachrangdarlehen beträgt immer 1 zu 9. Wenn Sie z. B. fünf Pakete im Wert von insgesamt 5.000 € zeichnen, sind das fünf Genossenschaftsanteile im Wert von 500,- € und ein Nachrangdarlehen von 4.500 €.
Wie hoch ist die Verzinsung des Nachrangdarlehens? Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?
Das Nachrangdarlehen wird mit 4,5% p.a. verzinst. Die Zinsen werden tagesgenau berechnet und werden jährlich zum Jahresende fällig.
Wie lange ist die Laufzeit des Nachrangdarlehens?
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt 10 Jahre ab Vertragsunterzeichnung, endet jedoch spätestens am 30.06.2035.
Kann ich das Nachrangdarlehen vorzeitig kündigen?
Ja, Sie können das Nachrangdarlehen mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres vorzeitig kündigen. Allerdings müssen Sie dafür eine andere Person finden (die Mitglied der BEnKA ist), die den Darlehensvertrag an Ihrer Stelle fortführt. Die Darlehensnehmerin kann auch einen Ersatz vorschlagen. Beachten Sie, dass die durch die Kündigung entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen sind.
Wie kann ich ein Nachrangdarlehen abschließen?
Um ein Nachrangdarlehen abzuschließen, füllen Sie das Online-Formular bei “Mitmachen” –> “Investieren” aus. Danach bekommen Sie ein ausgefülltes pdf-Formular zugemailt bzw. es wird heruntergeladen. Drucken Sie den Nachrangdarlehensvertrag aus , lesen Sie ihn sorgfältig durch, unterschreiben Sie im Feld „Darlehensgeber“ und senden Sie das Original-Dokument per Post an:
HIT Treuhand GmbH, BEnKA Mitgliederverwaltung, Bei dem neuen Krahn 2, 20457 Hamburg.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen und Zustimmung des Vorstands erhalten Sie eine Bestätigung und weitere Informationen zum Vorgehen.
An wen kann ich mich wenden, falls ich noch weitere Fragen habe?
Bei weiteren Fragen schauen Sie bitte auch in den FAQ unserer Website oder schreiben Sie uns eine Nachricht an beteiligung@ben-karlsruhe.de.
